AGBs

Allgemeine Auftragsbedingungen
(gültig ab 01.01.2018)

1. Geltungsbereich
a. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung
a. Sobald der Auftraggeber die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail, Fax, Post, Diskette oder CD an die Übersetzerin übermittelt und diese den Empfang bestätigt hat, kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Übersetzerin zu Stande. Dies gilt nicht für Texte, die zur Erstellung eines Kostenvoranschlages geschickt werden.
b. Die Übersetzerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen entstehen.
c. Die Übersetzerin behandelt die ihr vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Materialien mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust dieser Unterlagen und Materialien ist mit Ausnahme von Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, ausgeschlossen.

3. Umfang des Übersetzungsauftrags
a. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung zum vereinbarten Termin.
b. Grafische Gestaltungs- und Formatierungsarbeiten sind im Allgemeinen nicht in den Übersetzungsleistungen enthalten und müssen vom Auftraggeber gesondert und explizit beauftragt werden.

4. Lieferfristen und -verzug
a. Lieferfristen und –termine werden bei Auftragserteilung vereinbart und sind bindend. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung nachweislich an den Auftraggeber abgeschickt wurde.
b. Die Übersetzerin kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind sowohl Auftraggeber als auch Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Übersetzerin setzt den Auftraggeber schnellstmöglich von einem solchen Ereignis in Kenntnis.
c. Als höhere Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, örtliche Stromausfälle, irreversibles Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten der Übersetzerin resultiert und dieser eine ordnungs- und fristgemäße Ausführung der Übersetzung unmöglich macht.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig (spätestens bei Auftragserteilung) über Verwendungszweck und besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.
b. Verwendet der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck als angegeben, hat er sich bei der Übersetzerin rückzuversichern, dass die Übersetzung für den neuen Zweck geeignet ist. Die Übersetzerin übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Übersetzung für einen anderen Zweck als den angegebenen verwendet wird und behält sich das Recht vor, für anfallende Änderungen zur Anpassung der Übersetzung an den neuen Zweck zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wird eine Übersetzung ohne schriftliche Zustimmung der Übersetzerin verändert, ist sie weder für diese Änderungen noch die möglicherweise daraus erwachsenden Konsequenzen haftbar.
c. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber der Übersetzerin unaufgefordert und rechtzeitig (spätestens bei Auftragserteilung) zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.)
d. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
e. Mängel, die auf schlecht leserliche, unleserliche, fehlerhafte oder unvollständige Ausgangsdokumente zurückzuführen sind, gehen ebenfalls nicht zu Lasten der Übersetzerin.

6. Mängelbeseitigung
a. Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, objektiv in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und spätestens zehn Werktage nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Für die Nachbesserung ist der Übersetzerin eine angemessene Frist einzuräumen. Geht die Mängelanzeige nicht innerhalb der Frist von zehn Werktagen nach Erhalt der Übersetzung ein, erlischt der Anspruch auf Nachbesserung; etwaige Mängel, die vom Auftraggeber danach festgestellt und angezeigt werden, fallen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
b. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung nach Mängelanzeige innerhalb der Frist von zehn Werktagen hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

7. Haftung
a. Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
b. In jedem Fall ist der Haftungsbetrag jedoch auf die Gesamthöhe der von der Übersetzerin erstellten Rechnung für das entsprechende Projekt begrenzt.

8. Vergütung
a. Ein Kostenvoranschlag stellt keine vertragliche Verpflichtung dar, sondern dient lediglich als Richtlinie oder Information.
b. Ein festes Angebot wird von der Übersetzerin erst nach Vorlage aller Unterlagen und konkreter Anforderungen des Kunden erstellt. Ein von der Übersetzerin nach Durchsicht aller Unterlagen erstelltes Angebot behält für 10 Tage nach Erstellungsdatum seine Gültigkeit; danach sind Änderungen möglich. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der geleisteten Übersetzung rein netto per Überweisung, Verrechnungsscheck oder bar fällig und zahlbar in Euro (bzw. in GBP, wo ausgewiesen). Sie wird, je nach Vereinbarung, anhand eines Wort- bzw. Normzeilenpreises des Ausgangstextes ermittelt; eine Normzeile hat 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. In vorher vereinbarten Fällen kann auch ein Stundensatz oder ein Normzeilenpreis des Zieltextes zu Grunde gelegt werden. Die Preise verstehen sich in Euro (bzw. in GBP, wo ausgewiesen), zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer entfällt gegebenenfalls aufgrund der Kleinunternehmerregelung. Ansonsten fällt bei Rechnungen an Kunden in Deutschland Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an. Für Kunden mit Sitz im Ausland entfällt die Mehrwertsteuer möglicherweise.
c. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen. Auch werden bei längerfristigen Aufträgen gegebenenfalls Teilzahlungen vereinbart.
d. Geht die Zahlung bis zum auf der Rechnung genannten Datum (in der Regel 30 Tage nach Lieferung des zu übersetzenden Textes/ der erbrachten Dienstleistung) nicht ein, berechnet die Übersetzerin unbeschadet aller sonstigen Rechte und Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit in Deutschland gültigen Basiszinssatz zum Rechnungsbetrag hinzu, bis der Gesamtbetrag der Rechnung plus Zinsen vom Auftraggeber beglichen wurde. Bei Zahlungen, die länger als 4 Wochen ausstehen, wird ein Aufpreis von 10%, bei mehr als acht Wochen einer von 20% berechnet.
e. Sprachunterrichtsstunden müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbartem Termin abgesagt werden, ansonsten wird eine Gebühr erhoben.

9. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin in Schriftform vorliegt. Der Übersetzerin steht in diesem Fall Schadenersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
a. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
b. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
c. Gibt es ein Urheberrecht auf den zu übersetzenden Text, geht die Übersetzerin davon aus, dass der Auftraggeber die Rechte zur Übersetzung erworben hat oder die Übersetzung ausschließlich für private Zwecke verwenden wird.
d. Der Auftraggeber hält die Übersetzerin schadlos in Bezug auf Ansprüche bei Verletzungen der Urheber- bzw. Übersetzungsrechte ebenso wie rechtliche Ansprüche, die aus dem Inhalt des Originals entstehen.

11. Vertraulichkeit
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Informationen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Dies gilt auch für Texte und Dokumente, die der Übersetzerin zur Erstellung eines Kostenvoranschlages übersandt wurden, mit deren Übersetzung sie in der Folge jedoch nicht beauftragt wurde.

12. Anwendbares Recht
a. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freiburg.
b. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit, Unwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen oder deren Teile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.